Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Sportschule Sportkamp GbR ist eine Sportschule für alle Liebhaber des Kampfsportes und der Kunst der Selbstverteidigung. Wir bieten sowohl Kinder-Selbstverteidigung, Erwachsenen-Selbstverteidigung ( Anfänger und Fortgeschrittene ), Tae Kwon Do für Anfänger und Fortgeschrittene ab 6 Jahren, Wettkampfvorbereitung, Qualifikation zur Gürtelprüfung und vieles mehr. Die Sportschule und ihre Schüler sind Mitglieder in der Deutschen Tae Kwon Do Union ( DTU ). Durch die Mitgliedschaft in der DTU sind alle Erfolge und z.B. Gürtelprüfungen national und international anerkannt.
Bei der Sportschule Sportkamp GbR wird jeder Schüler individuell und entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert und gefordert. Egal ob aus Fitnessgründen, kampfsportlichem Ehrgeiz oder zum Reinschnuppern. Unser Trainerteam begleitet jeden Schüler durch das Erlebnis Kampfsport und Selbstverteidigung.
1. Vertragsabschluss
1.1 Geltung der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Sportschule Sportkamp GbR mit seinen Schülern, soweit im Einzelfall keine andere Regelung im Schulungsvertrag festgehalten wurde.
1.2 Schulungsvereinbarung
Die Schulungsvereinbarung zwischen der Sportschule Sportkamp GbR und dem Schüler beginnt mit der rechtsgültigen Unterschrift beider Parteien auf der Schulungsvereinbarung. Mit geleisteter Unterschrift verpflichtet sich der Schüler zur Zahlung der im Schulungsvertrag angegebenen Gebühren. Im Gegenzug erlangt der Schüler das Recht an den im Vertrag genannten Schulungsangeboten teil zu nehmen.
Die Sportschule Sportkamp GbR hat die alleinige Entscheidungsgewalt, ob ein Schulungsvertrag mit einem Schüler eingegangen wird oder Abstand davon genommen wird.
Grundsätzlich hat jeder Kampfsportinteressierte die Möglichkeit an max. 4 Trainingstagen kostenlos am Probetraining teilzunehmen. Hierzu muss lediglich ein Haftungsausschluss und bei minderjährigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Alle Formulare sind beim Trainerteam erhältlich.
1.3 Ende der Schulungsvereinbarung
Mit der Unterschrift auf der Schulungsvereinbarung stimmt der Schüler einer 3 monatigen Mindestlaufzeit der Schulungsvereinbarung zu. Nach Ablauf der 3 Monate kann das Schulungsverhältnis jeweils zum 15. eines Monats zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels.
Die Kündigung der Schulungsvereinbarung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung entbindet nicht von der Zahlung ausstehender Gebühren und sonstiger vereinbarten Zahlungen. Ein Recht auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.
Grundsätzlich kann das Schulungsverhältnis seitens der Sportschule Sportkamp jederzeit auch ohne Angabe von Gründen beendet werden.
2. Zahlungsverkehr
Die monatlichen Schulungsgebühren sowie die Bearbeitungsgebühr werden von der Sportschule Sportkamp GbR ausschließlich im Lastschriftverfahren zum 15. des jeweiligen Monats eingezogen. Teilzahlungen sieht das Lastschriftverfahren nicht vor.
Bei Nichteinlösung erlischt das Lastschriftverfahren. Die anfallenden Kosten wie Stornogebühren und Porto werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Neubeantragung und Mehrarbeit.
Für Seminare, Turniere, Gürtelprüfungen, usw. können Zusatzgebühren erhoben werden. Diese werden mit den Schülern gesondert geregelt und abgerechnet. Grundsätzlich sind alle Gebühren vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu vereinbartem Zeitpunkt zu entrichten. Bei ausbleibender/zu später Zahlung kann ein Ausschluss von der jeweiligen Maßnahme erfolgen.
3. Haftungsausschluss
Die Schüler der Sportschule Sportkamp GbR trainieren auf eigenes Risiko. Um Verletzungen und körperliche Schäden zu vermeiden, ist den Anweisungen des jeweiligen Übungsleiters Folge zu leisten.
Eigenverantwortliches Handeln um Verletzungen oder Schäden bei sich selbst vorzubeugen oder zu vermeiden ist erwünscht und wichtig. Bei Fragen stehen die Übungsleiter zur Verfügung.
Für eventuelle Schäden in den jeweiligen Übungsräumen haftet der Verursacher bzw. bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
Die Sportschule Sportkamp GbR schließt jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.
Für verlorengegangene, beschädigte oder entwendete Gegenstände aus der persönlichen Habe des Schülers übernimmt die Sportschule Sportkamp GbR keine Haftung.
Die Schüler haben die Möglichkeit Ihre persönliche Habe in den Trainingsraum mitzunehmen.
4. Höhere Gewalt
Wird es der Sportschule Sportkamp GbR aus Gründen die es nicht zu verantworten hat
( höhere Gewalt ) , unmöglich die Vertraglichen Leistungen zu erbringen, hat der Schüler keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5. Urlaub und Schließungszeiten
Während der Ferien werden oft zahlreiche Sporthallen geschlossen. In dieser Zeit kann der Unterricht ganz oder teilweise ausfallen. Diese Zeiten werden rechtzeitig von der Sportschule Sportkamp GbR bekannt gegeben.
Bei extremen Wetterbedingungen ( extreme Hitze, extreme Stürme, Blitzeis, etc.) hält sich die Sportschule Sportkamp GbR zum Schutz der Schüler das Recht vor kurzfristig einzelne Unterrichtseinheiten abzusagen.
Unterrichtsausfall entbindet den Schüler nicht von der Zahlung der Gebühren. Bei Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
6. Zeiten
Änderungen in den Unterrichtszeiten sind möglich. Die Sportschule Sportkamp gibt Änderungen rechtzeitig bekannt.
7. Turniere, Seminare, Prüfungen, etc.
Über die Teilnahme an Turnieren, Seminaren, Prüfungen, etc. entscheidet grundsätzlich die Sportschule Sportkamp GbR. Werden für die Teilnahme Gebühren erhoben sind diese vor Beginn der Maßnahme zu entrichten. Die Anreise zu allen Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Sportschule Sportkamp GbR geschieht in Eigenverantwortung des Schülers/Erziehungsberechtigten. Bei Veranstaltungen außerhalb des üblichen Trainingsrahmen, ist bei Minderjährigen eine entsprechende Aufsicht durch die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten.
Bei Nichterscheinen von bereits bezahlten Aktivitäten besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung.
8. Allgemeines
Jeder Schüler ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass der Sportschule Sportkamp GbR weder wirtschaftlicher Schaden noch Schaden an Ruf und Ansehen entstehen. Bei groben Zuwiderhandlungen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
8.1 Bekleidung
Um Fehlkäufe zu vermeiden, die zu erhöhter Verletzungsgefahr der Sportler führen können z.B. durch zu lockere flatternde Anzüge, sind ab Juni 2017 alle Tae Kwon Do Anzüge über die Sportschule Sportkamp zu beziehen. Dieses soll außerdem zu einem einheitlichen Erscheinungsbild unserer Sportler führen. Zu diesem Zweck werden die Anzüge von uns zukünftig mit dem SPORTKAMP – Logo bedruckt.
8.2 Hygiene
Um Die Verletzungsgefahr zu minimieren und aus Respekt gegenüber allen Sportlern ist es für uns eine Selbstverständlichkeit das wir mit sauberen Händen und Füssen sowie kurzen Fingernägeln / Fußnägeln zum Training erscheinen.
8.3 Ernährung
Wer viel schwitzt muss auch viel trinken!
Bitte geben sie Ihren Kindern ausreichend Getränke mit zum Training. Unsere Sportler leisten harte Arbeit und haben einen hohen Flüssigkeitsbedarf. Achten sie bitte darauf das die Getränke möglichst keinen Zucker enthalten und wenn möglich wenig Kohlensäure.
Saftschorlen sind immer eine gute Wahl.
Als Snack besonders bei Prüfungen und Turnieren bieten sich Obst und Vollkornartikel an. Diese belasten den Körper nicht so stark und geben schnell und einfach zu verdauende Energie!!!
Von zuckerreichen Süßigkeiten und fetten Speisen bitten wir eindringlich Abstand zu nehmen.
8.4 Pünktlichkeit
Höflichkeit ist ein Grundprinzip im Kampfsport! Die einfachste Form der Höflichkeit neben Danke und Bitte ist die Pünktlichkeit. Damit wir pünktlich mit dem Training beginnen können bitten wir darum, dass alle Trainingsteilnehmer spätestens 5 min. vor Trainingsbeginn anwesend sind.
8.5 Internet
Jeder Schüler ist verpflichtet sich eigenständig und regelmäßig über Änderungen und Bekanntmachungen zu informieren.
Ausführliche Infos und aktuelle Mitteilungen finden Sie auf unserer Internetseite. Einfach öfter mal reinschauen. Homepage: www.sportkamp.de
9. Informationspflicht
Um Verletzungen zu vermeiden, ist jeder Schüler/gesetzlicher Vertreter verpflichtet, die Sportschule Sportkamp GbR eigenständig über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
Ebenso sind Veränderungen in den persönlichen Daten ( Umzug, Notfall Daten, Konto usw. ) unverzüglich der Sportschule Sportkamp GbR anzuzeigen!